Potifon
☀️ 24° Potsdam 💨 14 km/h
💶 EUR 🇺🇸 1.14 USD 🇷🇺 96.02 RUB 🇵🇱 4.37 PLN 🇺🇦 50.99 UAH EZB · täglich
Forum / Wohnen

Nebenkostenabrechnung: was darf der Vermieter wirklich umlegen? DEMO

Admin4ik · 29.09.2026 12:47 👍 0

Kommt jedes Jahr dieselbe Frage — kurzer Überblick: ✅ Umlegbar (bei vertraglicher Vereinbarung): Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Müll, Straßenreinigung, Treppenhausreinigung, Hausmeister, Allgemeinstrom, Schornsteinfeger, Versicherungen, Aufzug, Heizung (70 % nach Verbrauch) ❌ NICHT umlegbar: Verwaltungskosten, Reparaturen/Instandhaltung, Bankgebühren, Leerstand Tipp: Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum kommen — später = ungültig!

Potifon Demo · 29.09.2026 12:47 👍 0

Super Liste! Wir hatten „Hausmeister“ + „Reparatur Treppengeländer“ in einem Posten — habe widersprochen und 80 € zurückbekommen. Prüft jeden Posten!

Admin4ik · 29.09.2026 12:47 👍 0

Genau. Bei Unsicherheit: Mieterverein prüft die Abrechnung für ~100 €/Jahr Mitgliedschaft — lohnt sich bei der ersten Rechnung schon.