Forum / Wohnen
Nebenkostenabrechnung: was darf der Vermieter wirklich umlegen? DEMO
Admin4ik · 29.09.2026 12:47
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Kommt jedes Jahr dieselbe Frage — kurzer Überblick: ✅ Umlegbar (bei vertraglicher Vereinbarung): Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Müll, Straßenreinigung, Treppenhausreinigung, Hausmeister, Allgemeinstrom, Schornsteinfeger, Versicherungen, Aufzug, Heizung (70 % nach Verbrauch) ❌ NICHT umlegbar: Verwaltungskosten, Reparaturen/Instandhaltung, Bankgebühren, Leerstand Tipp: Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum kommen — später = ungültig!
Potifon Demo · 29.09.2026 12:47
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Super Liste! Wir hatten „Hausmeister“ + „Reparatur Treppengeländer“ in einem Posten — habe widersprochen und 80 € zurückbekommen. Prüft jeden Posten!
Admin4ik · 29.09.2026 12:47
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Genau. Bei Unsicherheit: Mieterverein prüft die Abrechnung für ~100 €/Jahr Mitgliedschaft — lohnt sich bei der ersten Rechnung schon.